GCP - Good Clinical Practice / Gute Klinische Praxis

Die Good Clinical Practice (GCP) ist ein Internationaler ethischer und wissenschaftlicher Qualitätsstandard zur Durchführung klinischer Studien

  • zum Schutz des Patienten und Wahrung seiner Rechte
  • zur Sicherung der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der erhobenen Daten

Das Koordierungszentrum für Klinische Studien führt regelmäßig zertifizierte GCP-Schulungen nach aktuell gültigem Curriculum der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2022 durch und hat bisher ca. 1000 ärztliche und nichtärztliche Kolleginnen und Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern in Grundlagen- und Aufbaukursen fortgebildet.


Termine GCP-Kurse 2024

GCP-Auffrischungskurs nach AMG (5 UE)

Der GCP-Auffrischungskurs nach AMG findet am Donnerstag, den 19.09.2024, im Zeitraum von 13:00-17:00 Uhr statt.


Programm:

13:00 Uhr Teil I – Auffrischung (Grählert)
14:45 Uhr Teil II – Update (Grählert)
16:30 Uhr GCP-Quiz zur Lernzielkontrolle

GCP-Grundlagenkurs nach AMG (8 UE)

Der GCP-Grundlagenkurs nach AMG findet am Freitag, den 20.09.2024, im Zeitraum von 09:00-17:00 Uhr statt.


Programm:

09:00 Uhr Einführung: Begriffe, ethische und
                 methodische Grundlagen
10:45 Uhr Rechtliche Grundlagen im Überblick
12:15 Uhr Mittagspause
13:00 Uhr Gute Klinische Praxis (Einwilligung
                 und Dokumentation)
14:00 Uhr Reguläre Durchführung
15:00 Uhr Qualitätssicherung, Überwachung,
                 unerwünschte Ereignisse
16:30 Uhr Lernzielkontrolle und Auswertung

GCP-Aufbaukurs nach AMG (8 UE)

Der GCP-Aufbaukurs nach AMG findet am Samstag, den 21.09.2024, im Zeitraum von 09:00-16:30 Uhr statt.


Programm:

09:00 Uhr Biometrie
10:00 Uhr Spezielle rechtliche Fragestellungen
11:00 Uhr Grundzüge des Organisations-
                 managements
12:30 Uhr Mittagspause
13:00 Uhr Spezielle Aufgaben I
13:45 Uhr Spezielle Aufgaben II
16:15 Uhr Lernzielkontrolle und Auswertung

Die Zertifizierung der Fortbildung durch die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist beantragt.

Für Rückfragen, bzw. bei Interesse an einem der Kurse, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen des KKS.


Empfehlung der Bundesärztekammer

Empfehlungen zur Bewertung der Qualifikation von Prüfern und Stellvertretern sowie zur Bewertung der Auswahlkriterien von ärztlichen Mitgliedern einer Prüfgruppe (gemäß Arzneimittelgesetz, Verordnung (EU) Nr. 536/2014, Medizinproduktegesetz) durch Ethik-Kommissionen

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Bei der Bewertung der Qualifikation von Prüfern und Stellvertretern sowie der Auswahlkriterien für ärztliche Mitglieder einer Prüfgruppe (gemäß Arzneimittelgesetz (AMG), Verordnung (EU) Nr. 536/2014 (VO EU Nr. 536/2014), Medizinproduktegesetz (MPG)) beachten die Ethik-Kommissionen ab dem 01.04.2019 die folgenden Grundsätze:

  1. Prüfer, Stellvertreter und ärztliche Mitglieder einer Prüfgruppe sollen einen AMG- bzw. MPG-Grundlagenkurs absolviert haben, der mindestens 8 Unterrichtseinheiten (UE) umfasst. Die bis zum 01.04.2019 erlangte Erfahrung als Prüfer/Stellvertreter im Sinne von § 4 Abs. 25 S. 1 sowie § 40 Abs. 1a S. 3 AMG oder als Prüfer im Sinne von § 3 Nr. 24 S. 1 MPG kann als Äquivalent zum Grundlagenkurs anerkannt werden.
  2. Personen, die eine Prüfgruppe bzw. ein Prüferteam verantwortlich leiten (Prüfer/Stellvertreter gemäß AMG bzw. Hauptprüfer oder einziger Prüfer gemäß VO EU Nr. 536/2014 oder MPG), sollen für diese Aufgabe zusätzlich qualifiziert sein und über die Teilnahme an einem Grundlagenkurs hinaus (bzw. eine entsprechende Äquivalenz siehe 1) die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsangeboten (Aufbaukurs) im Umfang von mindestens 8 UE nachweisen. Für die Personen, die einen zweitägigen Prüferkurs nachweisen können, der den Curricula aus dem Jahr 2013 entspricht, entfällt die Notwendigkeit, einen Aufbaukurs nachzuweisen.
  3. Wurde bereits ein AMG-Grundlagenkurs absolviert und ist die Beteiligung als Prüfer unter Anleitung eines Hauptprüfers an einer genehmigungspflichtigen klinischen Prüfung gemäß MPG geplant, soll die Teilnahme an einem komplementären MPG-Ergänzungskurs im Umfang von mindestens 4 UE nachgewiesen werden.
  4. Wurde bereits ein AMG-Aufbaukurs absolviert und ist die Beteiligung als einziger Prüfer oder Hauptprüfer an einer genehmigungspflichtigen klinischen Prüfung gemäß MPG geplant, soll die Teilnahme an dem entsprechend komplementären MPG-Ergänzungskurs im Umfang von mindestens 4 UE nachgewiesen werden.
  5. Alle 3 Kalenderjahre soll ein mindestens 4 UE umfassender Auffrischungskurs absolviert werden, der immer auch aktuelle Rechtsänderungen berücksichtigt, soweit nicht in diesem Zeitraum an der Durchführung klinischer Prüfungen aktiv teilgenommen wurde.
  6. Falls wesentliche rechtliche Änderungen (z. B. relevante AMG-/MPG-Novellen, VO EU Nr. 536/2014) erfolgen, soll ein Update-Kurs von mindestens 2 UE absolviert werden, dessen inhaltlicher Schwerpunkt auf den geänderten Normen liegt.

Die Kursinhalte orientieren sich jeweils an den von der Bundesärztekammer und vom Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen empfohlenen Curricula.3 4 5

vgl. Dtsch Arztebl 2019; 116(4): A-176 / B-152 / C-152; DOI: 10.3238/arztbl.2019.Empfehlungen_AMG_MPG_2019